· Arbeitgeberleistungen
Neues aus der Verwaltung zur steuerlichen Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München
Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerliche Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen in einem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass geregelt ( PP 12/2025, Seite 15 ff.) Dieser Erlass wurde inzwischen aktualisiert und um eine Regelung zur lohnsteuerlichen Behandlung der sog. Präventionskomponente ergänzt.
Die Firmenfitness-Konzepte in der Praxis
Bei den Firmen-Fitnessprogrammen handelt es sich um eine kostenpflichtige Zugangsberechtigung zu einer Vielzahl von Sport- und Gesundheitsangeboten verschiedenster Anbieter, die die Arbeitnehmer nutzen können. In der Regel werden Trainingsmöglichkeiten in den Einrichtungen der Anbieter und die Teilnahme an Online-Kursen angeboten.
Firmenfitness-Konzept ohne Teilnehmer-Dokumentation
Bei einigen Anbietern wird der monatliche zu zahlende Arbeitgeberbeitrag aufgeteilt in Teilnahmemöglichkeit am Sportangebot und Teilnahmemöglichkeit an Online-Präventionskursen zu Themen wie Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention. Es wird aber nicht dokumentiert, welcher Arbeitnehmer an welchem Kurs teilgenommen hat und es werden auch keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
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