Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte durch Urteil vom 10.4.13, I R 45/11 darüber zu entscheiden, ob die Pflicht zu einer sog. Verrechnungspreisdokumentation, der Steuerpflichtige bei bestimmten grenzüberschreitenden Vorgängen unterworfen sind, in Einklang mit dem Unionsrecht steht. Er hat dies prinzipiell bejaht (BFH, Pressemitteilung Nr. 50/13 vom 21.8.13 zum Urteil I R 45/11 vom 10.4.13).
Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat seinem Kollegen in der Bundesregierung, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Inkonsequenz gegenüber der Schweiz bei der Durchsetzung des von der EU angestrebten ...
Eine im Ausland ansässige Person unterliegt mit ihren Einkünften aus der Vermietung von LKW an eine inländische Gesellschaft, die ihrerseits die Sachen an inländische Unternehmer weitervermietet, nur insoweit der ...
§ 1 Abs. 6 AStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.13 (BGBl I, 1809) enthält die Ermächtigung des BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die sich über die bisherige Ermächtigung in § 1 Abs. 3 S. 13 AStG hinaus auch auf die Einkünfteaufteilung bzw. Einkünfteermittlung in grenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen erstreckt. Durch die Rechtsverordnung soll sichergestellt werden, dass von Steuerpflichtigen und ...
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte Folgendes: Der Anspruch des ...
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne ...
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Die Vorschriften des Titels II VO (EWG) Nr. 1408/71 begründen als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Kindergeldanspruch aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem Unionsrecht vereinbaren nationalen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies hat der BFH jetzt nochmals klargestellt (BFH 20.3.13, XI R 37/11, BFH/NV 13, 1170, Abruf-Nr. 131771 ).