Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 27.11.13 (Az. 4 K 689/12 Erb) entschieden, dass ein in der Schweiz lebender Erbe, der nur hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig ist, Anspruch auf denselben Freibetrag hat, wie ein Erbe, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist (FG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 16.12.13 zum Urteil 4 K 689/12 vom 27.11.13).
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 (Az. 8 K 3664/11 F) hat das Finanzgericht Düsseldorf die Frage der Europarechtskonformität der sog. Entstrickungsklausel (§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes) dem ...
Pläne der EU-Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien zu sammeln und automatisch ...
Der Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden Piloten einer irischen Fluggesellschaft bleibt 2009 auch dann in Deutschland steuerfrei, wenn Irland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Diese Besteuerungslücke konnte der Gesetzgeber durch den Mitte 2013 eingeführten § 50d Absatz 9 Satz 3 Einkommensteuergesetz nicht rückwirkend schließen. Die Vorschrift ist wegen des für belastende Gesetze geltenden Rückwirkungsverbots im Streitjahr nicht anzuwenden. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Köln in ...
In einem aktuellen BMF-Schreiben wird ein Gestaltungsmodell zur Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs nach dem geltenden DBA mit Luxemburg beschrieben und die von der ...
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung vom 29.11.2013 Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung der sogenannten Standard-Mehrwertsteuererklärung erhoben (s. Bundesrat, ...
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Am 27.11.13 haben sich Griechenland, Island, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg und Malta der Initiative der G5 zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen angeschlossen (s. BMF, Pressemitteilung vom 28.11.2013).