Die Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (Drs. 18/2137 vom 17.7.14) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Informationen über Unternehmen sollen damit EU-weit leichter auffindbar und zuzuordnen sein (s. auch Deutscher Bundestag, Aktuelle Mitteilung (hib) Nr. 410, 14.8.14).
Mit Urteil vom 2.7.14 hat der 12. Senat des FG Münster entschieden, dass Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter auch dann von der Einkommensteuer freizustellen sind, wenn in Spanien ...
Der BFH hat den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um die Beantwortung von Rechtsfragen gebeten, die sich in Fällen mit Bezug ...
Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Besteuerungsrecht gebührt vielmehr Frankreich als Tätigkeitsstaat (BFH 24.7.13, I R 8/13, BFH/NV 14, 149). ´|
Mit Beschluss vom 20.5.14 hat der II. Senat des BFH ein Vorabentscheidungsersuchen mit mehreren Fragen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft ...
Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S.
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Am 15.7.14 hat die OECD die Übernahme einiger zwischen den Jahren 2010 und 2013 erarbeiteten Änderungen am Musterabkommen (MA) beschlossen. Das Finanzkomitee hatte den Änderungen bereits am 26.6.14 zugestimmt. Die überarbeitete Version wird in den nächsten Monaten veröffentlicht.