Mit Urteil vom 2.7.14 hat der 12. Senat des FG Münster entschieden, dass Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter auch dann von der Einkommensteuer freizustellen sind, wenn in Spanien lediglich ein Quellensteuerabzug von 10 % vorgenommen wurde (FG Münster 2.7.14, 12 K 2707/10, s. auch Mitteilung des FG Münster vom 15.8.14 zum Urteil).
Der BFH hat den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um die Beantwortung von Rechtsfragen gebeten, die sich in Fällen mit Bezug ...
Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des ...
Mit Beschluss vom 20.5.14 hat der II. Senat des BFH ein Vorabentscheidungsersuchen mit mehreren Fragen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft an den EuGH gerichtet (BFH 20.5.14, II R 44/12, s. BFH-Pressemitteilung Nr. 51 vom 16.7.14).
Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S.
Am 15.7.14 hat die OECD die Übernahme einiger zwischen den Jahren 2010 und 2013 erarbeiteten Änderungen am Musterabkommen (MA) beschlossen. Das Finanzkomitee hatte den Änderungen bereits am 26.6.14 zugestimmt.
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Der BFH entschied in einem aktuellen Urteil zur Einfuhrumsatzsteuer, dass das Vorsteuerabzugsrecht in dem Voranmeldungszeitraum (Besteuerungszeitraum) auszuüben ist, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Abzugsvoraussetzungen vorliegen (BFH 13.2.14, V R 8/13, BB 14, 1494).