31.08.2015 · Fachbeitrag · Erbfälle mit Auslandsbezug
EU-Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.15
Ab dem 17.8.15 ist bei Erbfällen mit Auslandsbezug die EU-Erbrechtsverordnung zu beachten. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Danach kommt nunmehr grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Staates zur Anwendung, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 26,00 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig