In einem zweistufigen Reformpaket hat die EU eine Fülle von Maßnahmen zur Veränderung der Besteuerungssystematik bei den grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen beschlossen. Die Änderungen greifen teilweise bereits ab dem 1.1.19 (s. Teil 1, Nieskoven, PIStB 18, 162), weitere Reformschritte treten ab dem 1.1.21 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind zur zeitnahen nationalstaatlichen Umsetzung verpflichtet. Die ab 2021 in Kraft tretenden Korrekturen betreffen vier Themenfelder.
Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen ...
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hat, rund ein Jahrzehnt lang auf nahezu die Gesamtheit ihrer Gewinne keine Steuern zu zahlen. Dies ist nach den ...
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 31.5.18 (C-382/16) zu Hornbach-Baumarkt erneut zur Einkünfteberichtigung bei Geschäftsbeziehungen im Konzern Stellung genommen. Hiernach ist eine Einkünfteberichtigungsvorschrift bei fremdunüblichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden wie § 1 AStG zwar grundsätzlich europarechtskonform. Allerdings hat der EuGH entschieden, dass wirtschaftliche Gründe, die in der Gesellschafterstellung des Steuerpflichtigen liegen, ein Abweichen vom Fremdvergleich rechtfertigen ...
Mit einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH das für viele für beendet geglaubte Thema „finale Verluste“ reaktiviert und zu einer weiteren Variante bezüglich der Abzugsfähigkeit finaler Betriebsstättenverluste ...
Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 8.6.18 im Plenum vorgestellt hat (BR-Drs.
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Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Genau zu dieser Frage unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Musterklage. Denn bei einem Auslandssemester, bei dem hohe Kosten auf den Studenten zukommen können, stellt sich das Finanzamt bei der Anerkennung der Ausgaben oft quer (FG Münster 24.1.18, 7 K 1007/17 E ,F EFG ...