Eine Pension, die zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 ein in Ungarn ansässiger deutscher
Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden. Das hat jetzt der BFH klargestellt (BFH 24.1.18, I R 49/16, DStRE 18, 914).
Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8.2.18 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur ...
Das FG Münster hat entschieden, dass für das Besteuerungsrecht bei sogenannten Drittstaateneinkünften die DBA-Regelungen mit dem Quellenstaat (Drittstaat) berücksichtigt werden müssen. Sofern Deutschland hiernach ...
Die „Geschäftsleitung“ des § 10 AO ist als Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht immer wieder umstritten. Eine
„Betriebsstätte“ i. S. d. § 12 AO ist für die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht und als Anknüpfungspunkt für die sachliche Gewerbesteuerpflicht wichtig. In DBA-Sachverhalten kommt zusätzlich die Bestimmung des
„Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung“ hinzu. Unter dem OECD-MA ist auch diese Grundregel durch eine komplexere Bestimmung der ...
Die Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald‘s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem ...
Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.9.2018 zu diesem Thema zu einem ...
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich bei einem Treffen auf die Einführung einer sog. Digitalsteuer für Europa Anfang 2019 verständigt, die den Vorstellungen der EU-Kommission folgt. Demnach soll ein Steuersatz von drei Prozent auf Bruttoumsätze erhoben werden, die aus bestimmten digitalen Serviceleistungen innerhalb der EU stammen (ZEW, Pressemitteilung vom 10.9.18).