Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen seiner Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nach deutschem Recht wird für geerbte deutsche Vermögenswerte eine höhere Steuerbefreiung gew ährt, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt, als wenn beide im Ausland leben. Folglich werden Gebietsfremde für in Deutschland belegene, geerbte Vermögenswerte höher besteuert als in Deutschland ansässige Personen. Eine solche Bestimmung ...
Zinsen auf das Eigenkapital nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i.S.d. § 26 KStG 1999 und § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG 1999 als auch – nach dem auch insoweit ...
Der EuGH hat immer wieder aufs Neue die Unterschiede zwischen dem Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit und dem der Kapitalverkehrsfreiheit zu klären. So auch in einer aktuellen Entscheidung zu § 13a Abs.
Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien (DBA-Spanien) bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden nun am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Damit tritt das Abkommen nach seinem Art. 30 Abs. 2 am 18.10.12 in Kraft. Gemäß Art. 30 Abs. 2 Buchst. a) ist das Abkommen bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern (§§ 43 und 50a EStG) für Zahlungen anzuwenden, die ab dem 1.1.13 fließen.
Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien (DBA-Spanien) bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden nun am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ...
Das neue deutsch-schweizerische Abkommen vom 21.9.11 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5.4.
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Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat verkauft hat, kann die Mehrwertsteuerbefreiung versagt werden, wenn es nicht nachgewiesen hat, dass es sich dabei um ein innergemeinschaftliches Geschäft handelte. Hat das Unternehmen diesen Nachweis hingegen erbracht und in gutem Glauben gehandelt, darf ihm die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden, der Käufer habe die Waren nicht an einen Ort außerhalb des Versandstaats befördert (EuGH 6.9.12, C-273/11).