Der israelische Finanzminister Yair Lapid und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble haben am 21.8.14 in Berlin ein überarbeitetes deutsch-israelisches DBA unterzeichnet. Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst (BMF-Pressemitteilung vom 21.8.14).
In einem aktuellen Urteil hat der BFH über die Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz tätigen und in Deutschland ansässigen Arztes mit Rufbereitschaft entschieden. Im Falle von Bereitschaftsdiensten über ...
Die neue Steuerreform wurde am 20.6.14 verabschiedet. Sie sieht folgende Veränderungen für die Steuerjahre 2015 und 2016 in der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer in Spanien vor.
Der israelische Finanzminister Yair Lapid und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble haben am 21. August 2014 in Berlin ein überarbeitetes deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst (BMF, Pressemitteilung vom 21.8.14).
Die Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (Drs. 18/2137 vom 17.7.14) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie ...
Mit Urteil vom 2.7.14 hat der 12. Senat des FG Münster entschieden, dass Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter auch dann von der Einkommensteuer freizustellen sind, wenn in Spanien ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Der BFH hat den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um die Beantwortung von Rechtsfragen gebeten, die sich in Fällen mit Bezug zum EU-Ausland bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten ergeben können (BFH 8.5.14, III R 17/13; s. auch BFH-Pressemitteilung Nr. 55 vom 6.8.14.)