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  • 30.04.2014 · Fachbeitrag · Polen

    Zur Steuerbefreiung für Investmentfonds

    | Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen in einem Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschüttet werden, nicht von einer Steuerbefreiung ausschließen, wenn zwischen beiden Staaten eine wechselseitige Verpflichtung zur Amtshilfe besteht (EuGH 10.4.14, C-190/12; s. auch EuGH, Pressemitteilung vom 10.4.14). |

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