§ 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigt (EuGH 21.9.16, C-478/15, Rs. Radgen).
Die Kapitalverkehrsfreiheit steht einer nationalen Regelung entgegen, die gebietsfremden Steuerpflichtigen nur auf Antrag denselben Freibetrag für Schenkungen gewährt wie gebietsansässigen. Des Weiteren steht die ...
§ 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ...
Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden Voruntersuchung für alle Drittländer („Scoreboard“) vor (s. auch Europäische Kommission - Pressemitteilung Brüssel, 15.9.16).
Mit Urteil vom 24.8.16 hat das FG Münster entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, nicht als ...
International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Die sog. Rückfallklausel (Subject-to-Tax-Klausel) des § 50d Abs. 8 EStG wird durch ein zeitlich nachfolgendes DBA nicht verdrängt und der deutsche Fiskus darf bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Einkünfte besteuern ( BFH 25.5.16, I R 64/13 ).