Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drs. 18/11132/11132) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten ...
Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein Erbe als Gesamtrechtsnachfolger die für den Erblasse gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung in der Schweiz bei seiner eigenen ...
Das BMF hat jüngst eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.17 veröffentlicht (BMF 18.1.17, IV B 2 - S-1301 / 07 / 10017-05).
Ein inländisches Kreditinstitut ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbstständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis zu beachten ist. Die Anzeigepflicht ist, soweit sie sich auf Vermögensgegenstände bei einer unselbstständigen Zweigniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat erstreckt, mit Unionsrecht vereinbar (BFH 16.11.16, II R 29/13).
Die Kindergeldanspruchsberechtigung (§ 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) setzt unter anderem einen „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Inland voraus. Das Vorhandensein einer inländischen Melde- bzw. Postanschrift sowie einer ...
In einem aktuellen Urteil des EuGH ging es um die Frage, ob die Zinsen für ein von einer dänischen Muttergesellschaft an ihre deutsche Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen der Besteuerung zu unterwerfen sind.
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Das FG Münster hat entschieden, dass ausländische Kapitaleinkünfte
eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem
Progressionsvorbehalt unterliegen (FG Münster 7.12.16, 11 K 2115/15 E;
s. auch Mitteilung des FG Münster vom 16.1.17).