Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wird die abkommensrechtliche Freistellung nach § 50d Abs. 8 S. 1 EStG an einen Nachweis des Steuerpflichtigen geknüpft, dass die ausländischen Steuern auf die Einkünfte tatsächlich entrichtet wurden oder der ausländische Staat auf die Besteuerung verzichtet hat. Diese Nachweispflicht versucht die Finanzverwaltung zunehmend auch auf andere Einkunftsarten auszuweiten.
In Fortsetzung seiner jüngsten „Rückwirkungsrechtsprechung“ hat der BFH entschieden, dass auch Rechnungsmängel bei der Adressierung des Empfängers „mit zinswirksamer Rückwirkung“ vorsteuerwirksam korrigiert ...
Das in § 8b Abs. 5 S. 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären , aber zuvor der ...
Bei der Wegzugsbesteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen verweist § 6 Abs. 1 S. 1 AStG nur für die Fälle auf § 17 EStG, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten. Der BFH stellte aktuell klar, dass Anteile, für die sich eine fingierte Wertminderung errechnet, nicht berücksichtigt werden (BFH 26.4.17, I R 27/15).
Das FG Düsseldorf hat zur Rechtmäßigkeit einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG entschieden: Die gewinnerhöhende Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ist allein wegen fehlender Besicherung des ...
Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören.
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Das FG Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Es hat jetzt dem EuGH mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG 2008) zur Entscheidung vorgelegt (FG Köln 3.8.17, 15 K 950/13, Az. des EuGH: C-480/17; s. auch. FG Köln, Pressemitteilung vom 1.9.17).