Bei der Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind nur solche Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfordern; Versorgungsbezüge bleiben bei dieser Betrachtung daher außen vor (BMF 15.8.23, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027, Rz. 12).
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein ...
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, selbst wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart ...
Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, so ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist in einem solchen Fall nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung von gewerblichen Einkünften (FG Münster 2.8.23, 9 V 1012/23 E, Beschluss; rechtskräftig).
Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein ...
Seit dem 1.1.22 gilt mit § 3 Nr. 72 EStG eine rückwirkende Steuerbefreiung für nahezu alle PV-Anlagen. Haben Freiberufler auf ihrer Praxis oder Kanzlei eine PV-Anlage installiert, können auch sie profitieren.
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
So bunt wie die Gestaltung der Überschrift „Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ ist auch der Inhalt des Regierungsentwurfs dieses Wachstumschancengesetzes. Der Entwurf stellt ertragsteuerlich klar, dass das MoPeG für die Besteuerung von Personengesellschaften keine wesentlichen Änderungen bringt. Darüber hinaus werden aber auch wesentliche Neuerungen formuliert, insbesondere die Pflicht zur Mitteilung von innerstaatlichen ...