Die bloße Stellung als Stipendiat begründet regelmäßig keine eigenständige steuerbare Tätigkeit. Das Stipendium muss einer der in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkunftsquellen zuzurechnen und durch diese Einkunftsquelle veranlasst sein. Ein Technologiegründer-Stipendium auf der Grundlage der ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist daher schon nicht einkommensteuerbar (FG Sachsen 2.10.24, 3 K 837/18, Rev. BFH X R 29/24).
In der aktuellen Episode des ASTW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren ...
Das VG Würzburg (13.1.25, W 8 K 24.641) hat die Klage einer Zahnarztpraxis abgewiesen und entschieden, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfe i. H. v. 7.500 EUR mangels förderfähigem Liquiditätsengpass ...
Was gilt, wenn ein Orthopäde in einer Privatklinik operiert, die Patienten aber zuvor ambulant in seiner Praxis betreut hat? Und wie wirkt sich seine Einbindung in die Klinikstruktur auf den Status aus? Während das Sozialgericht eine abhängige Beschäftigung sieht, erkennt der BFH in einem vergleichbaren Fall umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen ohne Weisungsgebundenheit an. StB Janine Peine (ETL ADVISION) und RA Katrin-C. Beyer (ETL Rechtsanwälte) beleuchten in dieser Folge das komplexe Thema ...
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Erlass verfügt, dass die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden grundsätzlich ihre Wirksamkeit behalten (BayLAfSt 17.1.25, S 7179.1.1-21/4 St33).
Der BFH hat in einem wegweisenden Urteil der Vorinstanz widersprochen: Ein Zahnarzt-Gesellschafter, der fast nur noch die BAG managt, bleibt Freiberufler. Was das konkret bedeutet und ob nun alle wirklich erleichtert ...
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
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Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen und ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG als steuerfrei (BFH 19.11.24, VIII R 29/23).