Die Finanzverwaltung hat keinen Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll. Die Aufforderung zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung aus § 147 Abs. 6 ...
Strafverteidigungskosten können als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eines Syndikus-Rechtsanwalts berücksichtigt werden, wenn ein beruflicher ...
Die Gewinngrenze gem. § 7g Abs. 1 S. 4 EStG ist nicht allein an Hand des Steuerbilanzgewinns zu bestimmen (FG Niedersachsen 9.5.23, 2 K 202/22; Rev. BFH X R 16/23).
Hat eine Gesellschaft als Alleingesellschafterin beherrschenden Einfluss auf eine andere Gesellschaft, kann die letztere als Teil eines verbundenen Unternehmens nicht als Unternehmen im Sinn der von der europäischen Kommission genehmigten Bundesregelung Fixkostenhilfe angesehen werden. Eine Überbrückungshilfe II, die einem mit anderen Unternehmen verbundenen Einzelunternehmen ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Lage nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe gewährt wurde, ist ohne die erforderliche ...
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Der 18. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung 2024 gewährte vielseitige und aktuelle Praxishinweise für die rechtliche und steuerliche Beratung von Ärztinnen und Ärzten. Von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen über Gestaltungshinweise bis hin zu umsatzsteuerlichen Brennpunkten in der Beratung bot der Kongress neben praxisrelevanten Informationen spannenden Austausch unter den Beraterinnen und Beratern.