Das FG Münster (25.5.23, 5 K 3577/20 E,AO) hat entschieden, dass die Studienkosten von Kindern, die voraussichtlich das Familienunternehmen übernehmen werden, nicht als Betriebsausgaben im elterlichen Betrieb abgezogen werden können.
Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung ...
Wenn die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung angesehen wird, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen, ...
Das LG Frankfurt am Main (30.6.23, 2-08 O 210/22, Urteil) hat entschieden, dass ein Krankenhaus keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhält. Das klagende Krankenhaus hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die jedoch keine Leistungen für die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus vorsah. Die Maßnahmen, die das Krankenhaus aufgrund der Pandemie im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 ergreifen musste, dienten der Schaffung von ...
Es ist irreführend, wenn entgeltlich Lizenzen zur Nutzung von Siegeln mit der Bezeichnung „Top-Mediziner“ vergeben werden und die Bewertung maßgeblich auf ausschließlich subjektiven Elementen wie z. B.
Bei gewerblichen oder freiberuflichen Einzelunternehmen mit einer Immobilie im Betriebsvermögen besteht ggf. der Wunsch, den operativen Betrieb unter Zurückbehaltung der Immobilie in eine GmbH oder in eine GmbH & Co.
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Für die Bestimmung des Besteuerungsanteils einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eines berufsständischen Versorgungswerks ist das Jahr des Rentenbeginns maßgebend. Entscheidet sich der Freiberufler dazu, den Rentenbeginn aufzuschieben und arbeitet er über das Erreichen der Regelaltersrente hinweg, so trifft ihn also ein höherer Besteuerungsanteil. Das Fatale: Dieser gilt für die gesamte Laufzeit der Rente! Doch bleibt es dabei?