Der BFH (6.5.24, III R 7/22) hat entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben auch dann abziehbar sind, wenn ein Betrieb unentgeltlich übertragen wurde. In einem aktuellen Fall durfte eine Unternehmerin trotz Rückübertragung ihres Malerbetriebs an den Vater noch Jahre später geleistete Zahlungen als Betriebsausgaben geltend machen.
Das FinMin Schleswig-Holstein (2.7.24, VI 3010 - S 2240 - 190) hat neue Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Influencern veröffentlicht. Die Verfügung klärt unter anderem, welche Einkunftsarten für ...
Das FG München (15.3.23, 1 K 661/21) hat entschieden, dass eine weitere Außenprüfung bei einer als Großbetrieb eingestuften Anwaltsgesellschaft rechtmäßig ist. Trotz des Einspruchs der Klägerin, die sich durch ...
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt. Dies gilt im Handelsrecht und im Steuerrecht auch bei der umsatzsteuerlichen Frist zur Aufbewahrung von Rechnungen. Die Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse usw. bleibt unverändert bei 10 Jahren (§ 147 Abs. 3 AO n. F.). Diese Änderungen sieht das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ vor, dem der Bundesrat am 18.10.24 zugestimmt hat.
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.
Das BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004: 003) hat seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen überarbeitet. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind – wie bislang – ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Durch die Definition des § 9 Abs. 6 S. 2 EStG wird klargestellt, dass eine kurzzeitige Ausbildung zur Rettungssanitäterin wegen § 32 Abs. 4 S. 2 EStG entgegen früherer Rechtsprechung des BFH einen Anspruch auf Kindergeld nicht mehr auszuschließen vermag (FG Rheinland-Pfalz 14.8.23, 4 K 1946/21, Rev. BFH III R 14/24).