01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Lohnfortzahlungsgesetz
In jeder Praxis (bzw. Kanzlei) entstehen Lohnausfallkosten auf Grund von Krankheit oder Mutterschaft. Um die Praxis mit den entstehenden Kosten nicht zu überfordern, sieht der Gesetzgeber den Ausgleich dieser Aufwendungen im Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) vor. Die Lohnfortzahlungsversicherung wird durch eine Umlage von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgebern finanziert und von der Krankenkasse durchgeführt, bei der die Arbeitnehmer versichert sind. Dies ist im Regelfall die AOK, IKK oder BKK - nicht aber die ...
01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Beschäftigungsverhältnisse
Gerade im freiberuflichen Bereich ist es üblich, dass Angehörige in der Freiberuflerpraxis mitarbeiten, beispielsweise um Büroarbeiten zu erledigen oder die Honorarabrechnung zu erstellen. Arbeiten der Ehegatte bzw.
01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Gesundheitsreform
Mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) hat der Sozialgesetzgeber zum 1.1.04 einen neuen ärztlichen Leistungserbringer geschaffen, der sich aller zulässigen Organisationsformen bedienen kann (§ 95 Abs. 1
S.
01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzministerium
Das BMF hat mit Schreiben vom 22.10.04 (IV B 2-S2246-3/04,
Abruf-Nr. 043067
) zur Zuordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb Stellung genommen und sein Schreiben vom 3.3.03 hierzu ersetzt. Bei der Vergleichbarkeit von Heil- oder Heilhilfsberufen zu Katalogberufen ist regelmäßig auf die Katalogberufe des Heilpraktikers oder Krankengymnasten abzustellen.
01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Mit Urteil vom 21.7.04 (Az: X R 33/03;
Abruf-Nr. 042811
) hat der BFH in einem Abgrenzungsfall zur Liebhaberei entschieden, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen als Indiz für das Vorliegen einer erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht zu werten sind. Auch reine Kostensenkungen sind als geeignete Maßnahmen anzusehen, wenn sie in überschaubarer Zeit zu positiven Ergebnissen führen - dabei sind Zinsen auf Verbindlichkeiten aus früheren Fehlmaßnahmen außer Acht zu lassen. Allein aus ...