Mit dem an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchen soll geklärt werden, ob die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist. Die Finanzverwaltung sieht nur die ambulante Behandlung selbst, nicht aber auch die Lieferung derartiger Medikamente für ambulante Behandlungen als steuerfrei an. Beschluss vom (BFH 15.5.12, V R 19/11, Beschluss)
Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk dem Steuerpflichtigen neben laufenden Rentenbezügen eine Einmalleistung in Form einer Teilkapitalisierung des Rentenanspruchs aus, stellt die Einmalleistung „andere ...
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebes aus, liegt auch dann eine Realteilung und kein Ausscheiden gegen Sachwertabfindung vor, wenn die Mitunternehmerschaft von ...
Eine Tätigkeit ist dem des Diplom-Informatikers ähnlich, wenn der Steuerpflichtige mit seinen vorhandenen Kenntnissen ein Fachhochschulstudium mit einem Abschluss bestanden hätte. Nur dann ist das Wissen der Tiefe und der Breite nach vergleichbar (FG Hessen 10.5.12, 8 K 2576/10)
Werden eine Diplom-Psychologin und eine Diplom-Pädagogin mit bestimmten Behandlungen und Therapien durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beauftragt, liegt keine abhängige, ...
Der Einzelne kann die Eigenschaft einer Einrichtung mit sozialem Charakter nicht schon dadurch erlangen, dass er sich auf diese Bestimmung beruft. Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem ...
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