Werden eine Diplom-Psychologin und eine Diplom-Pädagogin mit bestimmten Behandlungen und Therapien durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beauftragt, liegt keine abhängige, beitragspflichtige Beschäftigung vor, wenn die Auftragnehmerinnen weisungsfrei arbeiten und ihre Patienten selbst aussuchen können (SG Hannover 9.5.12, 14 R 650/09).
Der Einzelne kann die Eigenschaft einer Einrichtung mit sozialem Charakter nicht schon dadurch erlangen, dass er sich auf diese Bestimmung beruft. Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem ...
Die für die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erforderliche Berufsqualifikation ist bereits mit Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen gegeben und nicht erst mit der Erlaubniserteilung (FG ...
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass sich die (zahn)medizinischen Praxisstrukturen allmählich weg von der klassischen Einzelpraxis und hin zur Mehrbehandlerpraxis entwickeln. Nachdem sich bereits ein Beitrag ...
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„Reich im Alter oder reicht‘s im Alter?“Diese Frage werden sich viele Ärzte immer wieder stellen. Sie zu beantworten ist angesichts der demografischen Entwicklung eine der größten Aufgaben aller Ärzte und sollte bereits möglichst frühzeitig angegangen werden. Gerade weil der Anteil der über 60-jährigen Ärzte in Deutschland stetig steigt (2009 bereits 19,6 % aller Ärzte), gilt es, rechtzeitig zu planen. Denn auch wenn die Altersgrenze für die Inhaber von Kassenzulassungen ab dem 1.1.09 aufgehoben ...