Der Verzicht eines Ehegatten auf den Ausgleich des Guthabens aus der Zusammenveranlagung zur ESt gegenüber seinem Ehepartner und die Gewährung zinsloser Darlehen sind bei Gütertrennung schenkungsteuerpflichtig (Hessisches FG 29.8.11, 1 K 3381/03, Abruf-Nr. 114092 , Rev. BFH II R 64/11).
Eine Zulassung als GmbH oder andere Kapitalgesellschaft ist für eine einzelne Arztpraxis gesetzlich ausgeschlossen. Es kann nur eine natürliche Person zugelassen werden. Die Gleichbehandlung mit MVZ kann nicht ...
Aufwendungen eines Nuklearmediziners für ein Theologiestudium, das dieser aufgenommen hat, um Patienten besser zu betreuen, können als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als ...
Werden in einer Gemeinschaftspraxis außer der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gesamte gemeinschaftliche Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Dieser Grundsatz ist auch in den Fällen der integrierten Versorgung bei Gemeinschaftspraxen zu beachten (OFD Frankfurt/M. 31.5.12, S 2241 A - 65 - St 213).
Hauswirtschaftliche Familienbetreuung kann grundsätzlich sowohl als abhängige Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden (BSG 28.9.11, B 12 R 17/09 R). Die Entscheidung ist ...
Erzielt der Steuerpflichtige nach einer Betriebsaufgabe Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dürfen diese nicht mittels Bilanzierung, sondern nur mit der Einnahmen-Überschussrechnung unter Berücksichtigung des Zu- und ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Erzielt eine vom Finanzamt über Jahre als Liebhaberei eingestufte wirtschaftliche Tätigkeit mit einem Mal Gewinn, dann ist der Gewinn steuerpflichtig (BFH 16.3.12, IV B 155/11).