Lehrer für Tai Chi und Kung Fu sind keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Sie sind nach § 2 Nr. 1 SGB VI als selbstständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (SG Mainz 26.3.12, S 1 R 340/09)|.
Wer als Steuerpflichtiger gegenüber Patienten von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss die Datenverarbeitung so organisieren, dass er einerseits seinen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren ...
Die OFD Frankfurt hat ihr Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung zur Sachverständigentätigkeit eines Arztes/Betriebsarztes aktualisiert (OFD Frankfurt/M. 9.2.12 - S 7170 A - 63 - St 112).
Da ein Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 S. 2 UStG für die Privatverwendung eines teilunternehmerisch verwendeten Gegenstandes (ausgenommen Grundstücke i.S. des § 15 Abs. 1b UStG) keine unentgeltliche Wertabgabe hinzuzurechnen (BMF 28.3.12, IV D 3 - S 7360/11/10001).
Der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG stehen weder § 42 AO noch die Rechtsfigur des Gesamtplans entgegen, wenn vor der Einbringung eine wesentliche Betriebsgrundlage des ...
Arbeitgeber können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, nur weil ein bestimmter Sachverhalt bei einer vorherigen Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV nicht beanstandet wurde. Denn der Betriebsprüfdienst der ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Anstellungsvertrags für eine Arzthelferin erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. Der Vertrag ist äußerst knapp gehalten und muss mit dem konkreten Fall abgestimmt werden.