Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern die Abrechnung die Mindestanforderungen an eine Rechnung enthält (FG Niedersachsen 1.10.13, 5 V 217/13, AdV-Beschluss, Beschwerde zum BFH nicht zugelassen).
In zwei Entscheidungen hat der BFH Regeln aufgestellt, wie mit der Optionserklärung zur Regelbesteuerung eines Kleinunternehmers im Fall der irrtümlichen Abgabe (BFH 24.7.2013, XI R 14/11) und der Beschränkung auf ...
Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 1.1.05, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem ...
Eine Apotheke darf für eine “Kunden werben Kunden”-Aktion Einkaufsgutscheine ausgeben, wenn die Gutscheine nur für rezeptfreie Produkte einlösbar sind und deren Wert 5 EUR nicht übersteigt. Insoweit handelt es sich um eine Imagewerbung, die nicht unter die Verbote des Heilmittelwerbegesetzes fällt (OLG Bamberg 9.10.13, 3 U 48/13).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass die Gesamtvergütung wird um einen Betrag zwischen 590 und 800 Mio EUR steigen wird.
Teilt eine onkologische Gemeinschaftspraxis mit Einverständnis ihrer Tumorpatienten die Tumorfälle der Krankenkasse zum Aufbau einer Tumorstatistik mit, sind die aus der Zuarbeit zur Datenbank erzielten Umsätze nicht ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Spätestens seit dem vielfach zitierten Spick-mich-Urteil (BGH 23.6.09, VI ZR 196/08) aus dem Jahre 2009, in dem eine Lehrerin durch ihre Schüler anhand von Schulnoten bewertet worden war, ist weithin bekannt, dass nicht mehr nur Hotels im Internet bewertet werden, sondern auch andere Berufsgruppen auf Online-Bewertungsportalen Noten erhalten. Was für Ärzte, Zahnärzte und Lehrer seit langem Usus ist, wird mehr und mehr auch für Steuerberater und Rechtsanwälte zur Normalität.