Nach Angaben des Instituts für Freie Berufe waren 2011 in Deutschland ca. 1,15 Millionen Menschen freiberuflich tätig, die meisten von ihnen in den Heilberufen (30 %). Danach folgen die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (27 %), die freien Kulturberufe (25 %) und die technischen und naturwissenschaftlichen Berufe (18 %). Wer sich als Freiberufler niederlassen will, dem stehen grundsätzlich alle Rechtsformen offen, sofern nicht berufsrechtliche Vorschriften die Wahlmöglichkeiten einschr änken.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Nach § 6 SGB VI befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind nicht nach § 10a EStG begünstigt. Dieser Ausschluss begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (FG Berlin-Brandenburg 8.5.
Gründungsaufwand für die im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in Aussicht genommene Tätigkeit im Ausland veranlasst (Bestätigung des BMF-Schreibens 24.12.99, BStBl I 99, 1076, Tz. 2.9.1.). Unterfällt jene Tätigkeit der abkommensrechtlichen Freistellung, betrifft dies den Gründungsaufwand (negative Einkünfte) auch dann, wenn die Errichtung der ...
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht die Verlagerung von Abschreibungspotenzial in Wirtschaftsjahre vor Anschaffung/Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und bewirkt eine zinslose Steuerstundung.
Um festzustellen, ob eine verdeckte Mitunternehmerschaft vorliegt, muss das tatsächliche Verhalten der Beteiligten herangezogen werden. Dazu gehören auch die übrigen Rechtsbeziehungen wie z.B. Arbeits-, Darlehens- ...
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Die Betreiberin eines Ärztebewertungsportals im Internet ist mangels gesetzlicher Ermächtigung selbst im Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des bewertenden Nutzers dessen personenbezogene Daten dem Bewerteten mitzuteilen (BGH 1.7.14, VI ZR 345/13).