Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S. des § 4 Abs. 1 EStG kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung wirksam widerrufen werden. Hierin liegt kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch lediglich die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG fortgeführt wird (FG Niedersachsen 16.10.13, 9 K 124/12, Rev. BFH IV R 39/13).
In der Frage, ob ein Apotheker die von seiner Software einzeln aufgezeichneten Barverkäufe in der Betriebsprüfung vorzulegen hat, stellt sich das FG Münster (10.10.13, 2 K 4112/12 E) auf die Seite des FG Hessen: Es ...
Am 13.12.13 hat die Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein eine Veranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung des BSG zum Vertragsarztrecht abgehalten. Referent war der Vorsitzende des 6.
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i.V. mit § 4 Abs. 9 EStG i.d. Fassung des BeitrRLUmsG keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Die bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d. Fassung des BeitrRLUmsG sind ...
Die Steuersatzermäßigung für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG umfasst sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) und die Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) von Zahnersatz, ...
Ein Krankengymnast kann nebeneinander eine gewerbliche (als Praxisinhaber) und eine freiberufliche Tätigkeit (als selbst Behandelnder) ausüben. Die Tätigkeiten sind steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine ...
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Leistungen aus der Unterrichtung psychisch kranker Menschen, die ein freiberuflicher Diplom-Betriebswirt gegenüber einer Klinik als Arbeitstherapeut erbringt, sind weder nach § 4 Nr. 14 UStG (medizinische Heilbehandlung) noch nach § 4 Nr. 16 UStG (mit Krankenhausleistungen eng verbundene Umsätze) steuerfrei. Eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen einer anerkannten Einrichtung) kommt ebenso wenig in Frage (BFH 8.8.13, V R 8/12).