Ein Unternehmer kann für einen Gebäudeteil die AfA und Schuldzinsen auch dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn dieser Gebäudeteil seiner Frau gehört. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die Räumlichkeiten für Zwecke der Einkunftserzielung nutzt und wirtschaftlich auch die Aufwendungen für den Gebäudeteil getragen hat (FG Düsseldorf 12.2.14, Az. 7 K 407/13 E, Rev. BFH VIII R 10/14).
Seit 1.1.14 gibt es ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Sie geht zurück auf das Gesetz zur ...
Der EuGH und (in der Folge) der BFH haben mit einigen Entscheidungen für eine neue Dynamik bei der Auslegung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gesorgt. Die Norm befreit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im ...
Ein Konsiliararzt erbringt keine wahlärztlichen Leistungen, da § 17
Abs. 3 KHEntgG als Verbotsnorm entgegensteht (LG Düsseldorf 30.1.14,
21 S 187/12). In gleicher Weise entschied auch das LG München (9.12.14,
9 S 9168/13) entschieden. In beiden Fällen wurde die Revision zugelassen.
Der Künstler nimmt, ob er will oder nicht, am rechtlichen und steuerrechtlichen Leben teil und das entweder allein oder als Zusammenschluss mehrerer Gleichgesinnter, was einige Angelegenheiten nicht leichter und ...
Seit der ab dem VZ 2007 geltenden Neufassung des § 7g EStG haben sich in der Praxis unzählige Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) ergeben. Bereits 2009 hatte sich die Finanzverwaltung veranlasst gesehen, ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Einmalige Einnahmen sind bei der Bestimmung der Höhe des KV-Beitrags eines freiwilligen Mitglieds auch dann zu erfassen, wenn sie in dem Jahr angefallen sind, in dem die Mitgliedschaft begründet wurde (SG Aachen 8.10.13, S 13 KR 378/12).