Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen.
Sind von einem Warenwirtschaftssystem programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs. 1 AO gesondert aufzubewahrenden Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde ...
Ein Vertrags(zahn)arzt darf zwei hälftige Zulassungen an unterschiedlichen Standorten haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Zulassungen in unterschiedlichen Bezirken einer Kasssen(zahn-)ärztlichen Vereinigung (KV) liegen. Maßgeblich ist allein, dass der Vertrags(zahn-)arzt den ihm obliegenden Präsenzpflichten nachkommt. Der restriktiven Verwaltungspraxis nahezu aller KVen erteilte das BSG (1.11.14, B 6 KA 11/14) damit eine deutliche Absage.
Die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, werden dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften ...
Infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für andere Ärzte oder Krankenhäuser erbringt, damit sie ihre gesetzlich vorgeschriebenen infektionshygienischen Anforderungen erfüllen können, sind umsatzsteuerfreie ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (gegen BMF 20.11.13, IV C 6 - S 2139-b/07/10002, BStBl I 13, 1493, Rz 6; BFH 12.11.14, X R 4/13).