Will ein Vertragsarzt einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen (oder dessen Weiterbildungsdauer verlängern), muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) dem vorher zustimmen (§ 32 Abs. 2 Ärzte-ZV). Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Wird der Weiterbildungsassistent ohne die Zustimmung beschäftigt, dürfen dessen Leistungen nicht abgerechnet werden. In diesem Fall drohen erhebliche Honorarrückforderungen. Für die Neufestsetzung der Honorare und die Bemessung der Honorarrückforderung darf ...
Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung ...
Wird der ausscheidende Mitunternehmer mit einer Teilpraxis abgefunden, sind die Grundsätze der Realteilung anzuwenden, auch wenn die übrigen Gesellschafter die Personengesellschaft weiterführen (entgegen BMF 28.2.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist da. Korruption soll künftig für alle Gesundheitsberufe strafbar sein. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH (29.3.12,GSSt 2/11), wonach korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist.
Auf dem 9. IWW Kongress Praxis Ärzteberatung wurden nicht nur das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und der Dauerbrenner Umsatzsteuer thematisiert, sondern die wieder zahlreich anwesenden Ärzteberater erfuhren ...
In zwei Pflegestärkungsgesetzen soll 2015 die Versorgung verbessert werden. Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz (seit 1.1.15 in Kraft) werden u.a. die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet ...
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a. zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Heileurythmisten und aus der Personalgestellung für Bereitschaftspraxen.