Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen wurde, ist ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG nicht erforderlich, sofern der Vermögensübergang zu Buchwerten erfolgt. Die anderslautende, im UmwSt-Erlass vertretene Auffassung ist insoweit überholt (OFD Frankfurt 24.10.14, S 1978 d A - 4 ...
Wird der ausscheidende Mitunternehmer mit einer Teilpraxis abgefunden, sind die Grundsätze der Realteilung anzuwenden, auch wenn die übrigen Gesellschafter die Personengesellschaft weiterführen (entgegen BMF 28.2.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist da. Korruption soll künftig für alle Gesundheitsberufe strafbar sein. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH (29.3.
Auf dem 9. IWW Kongress Praxis Ärzteberatung wurden nicht nur das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und der Dauerbrenner Umsatzsteuer thematisiert, sondern die wieder zahlreich anwesenden Ärzteberater erfuhren auch, wie sie ihren Mandanten durch das zum 1.1.12 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz zusätzliche Einnahmemöglichkeiten aufzeigen können. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Einnahmenseite u.a. durch zwei Entwicklungen in verstärktem Maße gefährdet wird: Vermehrte ...
In zwei Pflegestärkungsgesetzen soll 2015 die Versorgung verbessert werden. Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz (seit 1.1.15 in Kraft) werden u.a. die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a. zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Heileurythmisten und aus der Personalgestellung für Bereitschaftspraxen.
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Die Umsätze eines Heileurythmisten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit den Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGB V abgeschlossen hat (FG Niedersachsen 23.10.14, 5 K 329/13, Rev. BFH XI R 3/15).