Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die weiteren Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten. Die Erziehung gibt der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge. Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG tätig (FG Hamburg ...
Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die ...
„Übliche Gesten der Höflichkeit“ fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten (vgl. R 4.10 Abs. 5 S. 9 Nr. 1 der EStR 2013), solange es sich um Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, ...
Zu Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Buchwertansatz (§ 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG) und der Abgabe der Übernahmebilanz stehen, existiert ein umfangreiches Schreiben des Bayerischen Landesamt für Steuern ( ), auf dem die folgenden Ausführungen basieren.
Nachdem im letzten Jahr dem KZBV-Jahrbuch 2013 keine Daten zu Um-sätzen, Kosten und Gewinnen des Jahres 2012 entnommen werden konnten, liefert das KZBV Jahrbuch 2014 nun diese Daten in gewohnter Qualität nach.
In zwei Pflegestärkungsgesetzen soll 2015 die Versorgung verbessert werden. Das 2. Pflegestärkungsgesetz soll bis Ende 2017 u.a. einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren bringen.
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Umsätze einer GmbH aus der Personalgestellung für Bereitschaftsdienstpraxen können steuerbar und steuerpflichtig sein, auch wenn die GmbH selbst keine Gewinnerzielungsabsicht und nur einen Geschäftspartner (im Streitfall: eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat (FG Saarland 18.11.14, 1 K 1480/12, Rev. BFH R 67/14).