An der Steuerpflicht für Leistungen, die freie Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringen, bestehen im Hinblick auf die Steuerfreiheit für Unterrichtsleistungen von anerkannten Einrichtungen und Privatlehrern nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL ernstliche Zweifel (BFH 7.1.15, V B 102/14).
Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, sind mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale anzusetzen.
Liegt keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung vor, kann unter Umständen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % zur Anwendung kommen. Dies gilt insbesondere für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder ...
Für die Sozialversicherungspflicht von am Krankenhaus tätigen Honorarärzten kommt es vor allem auf den erklärten Willen der Vertragspartner an, es sei denn, entgegenstehende tatsächliche Umstände überwiegen (SG Braunschweig 25.7.14, S 64 KR 206/12). Das SG distanziert sich damit vom Urteil des LSG Baden-Württemberg (17.4.23, L 5 R 3755/11, ), in dem aus der Berufsrechtswidrigkeit einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit ohne Niederlassung auf deren Sozialversicherungspflichtigkeit geschlossen wird.
Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern können unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen umsatzsteuerfrei sein. Betreibt der Unternehmer eine private Krankenanstalt, kann er sich für die ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a.eines zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Trauerreden und eines zur Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung bei einem zunächst abhängig ...
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Die Leistungen, die von einer Einrichtung erbracht werden, die als Umgangspfleger nach § 1684 Abs. 3 BGB bestellt worden ist, fallen als eine Form der Ergänzungspflegschaft unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG. Für die Umgangspflegschaft, die als ein Sonderfall der Pflegschaft den Umgang zwischen Eltern(-teil) und Kind regelt, sind ebenfalls die Regelungen über die Pflegschaft (§ 1909 ff. BGB) entsprechend anzuwenden (vgl. § 1915 Abs. 1 S. 1 BGB). (BMF 19.2.15 - IV D 3 - S ...