Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Umsätze aus der professionellen Zahnreinigung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, weil sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehören (FinMin Schleswig-Holstein 5.5.15, Kurzinfo USt 3/2015).
Messekataloge dienen überwiegend Werbezwecken. Sie unterliegen daher nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (OFD Frankfurt 17.2.15, S 7225 A - 32 - St 16). Dieser Ansicht ist auch das FG Hessen (8.12.
Das BVerfG (3.3.15, 1 BvR 3226/14) hat die Beschwerde eines als Honorararzt tätigen niedergelassenen Neurochirurgen nicht zur Entscheidung angenommen, der – in allen Instanzen erfolglos – seinen Anspruch auf ...
Die OFD Frankfurt (2.4.15, S 2245 A - 11 - St 210) äußert sich zur Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einem Katalogberuf, zum medizinisch-therapeutischen Charakter des medizinischen Gerätetrainings und zur selbstständigen Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger.
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf ...
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen (BFH 19.3.15, V R 60/14).
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Die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit einem Nichtunternehmer als Organträger ist nach § 2 UStG nicht möglich. Dies verstößt nach Auffassung des Senats auch nicht gegen Unionsrecht. Ein Unternehmer kann sich nicht mit Erfolg auf Art. 11 MwStSystRL berufen und die Einbeziehung in eine Mehrwertsteuergruppe mit einem Nichtunternehmer verlangen. FG Saarbrücken 18.11.14, 1 K 1480/12, Rev. BFH V R 67/14)