01.02.2016 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Ein Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik kann auch ohne eigene Kassenzulassung nach § 4 Nr. 14 a UStG 2009 steuerfreie Umsätze erzielen, selbst wenn kein persönliches Vertrauensverhältnis zu dem Patienten besteht (FG Berlin-Brandenburg 10.11.15, 2 K 2409/13, Revision zugelassen).
29.01.2016 · Nachricht · Einkommensteuer
Kellerräume, die sich im selben Haus wie die Wohnung befinden, können noch in die häusliche Sphäre eingeordnet sein (FG Nürnberg 12.11.15, 4 K 129/14; Revision nicht zugelassen).
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28.01.2016 · Fachbeitrag ·
Video-Beitrag
Die fortwährenden Bedenken haben dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nicht erwartet Anfang 2016 in Kraft treten wird. Nun wird das erste Quartal 2016 als Ziel angepeilt. Insbesondere ist umstritten, ob das Strafrecht ...
27.01.2016 · Fachbeitrag ·
Videoanimation: Gewinnermittlung
Ärzte und Zahnärzte zahlen als Freiberufler keine Gewerbesteuer. Stimmt nicht! Auch Ärzte und Zahnärzte können – steuerlich – gewerblich tätig sein. Während sich in Einzelpraxen die gewerbliche von der freiberuflichen Tätigkeit isolieren lässt, führen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG; früher Gemeinschaftspraxis) gewerbliche Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze dazu, dass die gesamten Einkünfte der BAG steuerlich als gewerblich behandelt werden. Damit werden sie ...
27.01.2016 · Fachbeitrag ·
Investitionsabzugsbetrag
Gehört ein wegen Betriebsaufgabe aufgelöster Investitionsabzugsbetrag (IAB) zum laufenden Gewinn des Jahres, in dem die Bildung den Gewinn gemindert hat, oder ist der Auflösungsbetrag dem begünstigten ...
25.01.2016 · Nachricht · Anhängige Verfahren
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind für die Freiberufler-Beratung u.a. zwei Verfahren, eines zur Mehrwertsteuerbefreiung bei Gestellung von qualifizierten Pflegekräften ...
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21.01.2016 · Nachricht · Vertragsarztrecht
Zugelassene Vertragsärzte , die als solche ein MVZ (mit-)gegründet haben oder nachträglich Gesellschafter einer MVZ-Trägergesellschaft geworden sind, wahren nach § 95 Abs. 6 S. 4 SGB V trotz ihres Verzichts auf die Zulassung zugunsten der Anstellung in diesem MVZ ihre Gründereigenschaft für dieses MVZ, wenn und solange sie nach Wirksamwerden des Zulassungsverzichts auch tatsächlich als angestellter Arzt in diesem MVZ tätig sind und weiterhin Gesellschafter des MVZ sind, d.h. Gesellschaftsanteile an der ...
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