Die individuelle Beratung (früher § 106 Abs. 5e SGB V – nun § 106b Abs. 2 SGB V) hat zusätzlich zu der ohnehin nach § 35 Abs. 1 SGB X notwendigen Begründung der Überschreitungen und möglichen Einsparpotenziale im Widerspruchsbescheid zu erfolgen. Die Trennung der Beratung in eine Festsetzung im Prüf- bzw. Widerspruchsbescheid und der verwaltungsmä- ßig gesondert durchgeführten Umsetzung in einem nachfolgenden Beratungsgespräch bzw. einem Angebot zu einem solchen ist nicht zu beanstanden (LSG Bayern ...
USt-Vorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Sind sie kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres angefallen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten sie als in diesem ...
Nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsportbereich nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, wenn eine maßgeblich beruflich veranlasste Motivation für ...
Das OLG Hamm (27.3.17, I 6 U 104/16) hat zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Umsatzsteuern auf Leistungen einer Privatklinik durch die private Krankenversicherung (PKV) Stellung nehmen müssen. Der Fall beleuchtet interessante Aspekte im Zusammenspiel von Umsatzsteuerrecht und Allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherer.
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird (FG Köln 27.9.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Wer als Mieter beruflich genutzter Praxis- oder Büroräume unerwünschte Konkurrenz im selben Gebäude fürchtet, vereinbart mit seinem Vermieter Konkurrenzschutz. Der Vermieter verpflichtet sich, innerhalb des Gebäudes, in dem sich die Mieträume befinden sowie in gewisser Entfernung hiervon, Räumlichkeiten nicht an Wettbewerber zu vermieten oder zu verkaufen. Soll die Klausel wirklich Schutz bieten, kommt es auf die exakte Formulierung an (KG Berlin 2.9.13, 12 U 101/12).