Zuweilen ist der Fall anzutreffen, dass eine Praxis oder ein Praxisanteil zunächst in ein MVZ in der Rechtsform der GmbH eingebracht werden und deren Mehrheitsgesellschafter(n) das Recht angedient wird, den Anteil später zu übernehmen. Zwischen der Vereinbarung und der tatsächlichen Übernahme können aber viele Jahre vergehen. Es stellt sich hier in steuerlicher Hinsicht die Frage, wann der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist – bereits bei Einbringung mit Vereinbarung des Andienungsrechts oder erst bei ...
Die wirtschaftliche Situation der Apotheken ist nach wie vor schwierig. Häufig steigen zwar die Umsätze, aber die Gewinne bleiben zurück, weil auch die Kosten deutlich anziehen. Darunter leidet auch die Liquidität, ...
In der neuen Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder einen fundierten Überblick zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten.
Verträge zwischen nahen Angehörigen und nahestehenden Gesellschaften unterliegen zwar einem strengen Fremdvergleich, doch ihnen darf nicht allein deshalb die Anerkennung versagt werden, weil sie lediglich mündlich oder konkludent abgeschlossen worden sind. Ein Tatbestandsmerkmal „Schriftformerfordernis“ gibt es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – schlichtweg nicht (BVerfG 27.5.25, 2 BvR 172/24, Urteil).
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge kann nun eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen in Anspruch genommen werden. Hierzu war die Frage aufgekommen, was unter „neu angeschafft“ zu ...
Ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung mittels eines vorübergehenden Wechsels von einer Vollrente in eine Teilrente möglich? Mit dieser Frage muss sich bald das BSG (B 6a/12 KR 3/24 ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Approbierte Ärzte haben aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielt. Die von ihnen erbrachten Leistungen gelten als originäre ärztliche Betätigung im Bereich der Diagnostik (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23 rkr.; vgl. Herold, PFB 24, 297). Hat der Betreiber eines Testzentrums aber keine der Ausbildung eines Arztes vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung absolviert, führt der Betrieb des Testzentrums zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf 23.7.25, 14 V 907/25 A ...