Der Portalbetreiber ist nicht verpflichtet, offenzulegen, wie der von ihm eingesetzte Algorithmus zum Aufspüren verdächtiger, also nicht „authentischer“, sondern vom Arzt beeinflusster Bewertungen funktioniert. Hierbei handelt es sich um ein nicht zu offenbarendes Geschäftsgeheimnis des Portalbetreibers, denn wenn dem Verkehr dies bekannt würde, würden Ärzte bzw. von diesen beauftragte Agenturen Umgehungsmöglichkeiten entwickeln und der Portalbetreiber würde durch die Offenlegung sein eigenes ...
In der Ärzteschaft ist die Verunsicherung derzeit groß, weil sich die Meldungen darüber häufen, dass auch den Vertragsärzten grundsätzlich ein Zugang zum Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter untersagt wird.
Soll ein Arzt einen anderen vertreten, so werden beide nicht unbedingt ein Anstellungsverhältnis für die Zeiten der Vertretung vereinbaren wollen. Doch genau das ist einem MVZ mit seinem Vertretungsarzt passiert.
Viele Ärzte und Pfleger im Ruhestand versorgen für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
Zahnärzte verbreiten irreführende Werbung, wenn sie auf ihrer Webseite einen eigenen Notdienst in den Abendstunden und an den Wochenenden bewerben und nur am Ende der Seite darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht ...
Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Deklariert ein angestellt tätiges Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk einen Beitrag in Höhe des eigenen und des Arbeitgeberbeitrags – zu Unrecht – als eigenen Beitrag, verletzt das FA seine Ermittlungspflicht, wenn es nicht nachfragt. Erfährt das FA im Nachhinein davon, verstößt eine Änderung der Festsetzung wegen nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen i. S. v. § 173 AO nicht gegen Treu und Glauben, denn die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen wiegt schwerer als ...