Wer seine Praxis im Wege der ausgeschriebenen Nachfolge weitergibt, hat unter Umständen mit der Stilllegung der Praxis zu rechnen. Wer auf seine Zulassung zugunsten der Anstellung beim Nachfolger verzichtet, muss wegen der BSG-Rechtsprechung noch drei Jahre durchhalten..
Klassische Kapitalanlagen wie Sparbuch, Festgeld und Anleihen bieten keine ausreichende Verzinsung. Der Immobilienmarkt ist überhitzt. Vernünftige Rendite verbunden mit akzeptablem Risiko scheint es nicht mehr zu ...
Seit dem 25.5.18 kommen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Anwendung. Für die Ausübung freier Berufe greift dabei keine Ausnahme. Der Beitrag zeigt auf, was für im nicht öffentlichen Bereich tätige (Zahn-)Ärzte, Therapeuten, Steuerberater und Rechtsanwälte gleichermaßen gilt, gibt Handlungsempfehlungen und erläutert gesicherte Erkenntnisse.
An die Abrechnung des Arztes gegenüber der KV werden erhöhte Anforderungen gestellt, die auch überprüft werden. Die Pausibilitätsprüfung dient dazu, Anomalien im Abrechnungsverhalten aufzudecken.
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Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
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Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
In dieser Variante arbeitet eine MVZ-GmbH – meist von einem Krankenhaus betrieben – nur mit angestellten Ärzten. Sollten niedergelassene Ärzte eine MVZ-GmbH in der Anstellungsvariante gründen wollen, gilt es einige Punkte zu beachten.