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  • · Fachbeitrag · Praxisnachfolge

    Übergang der Praxis und Start unter neuer Leitung

    von RA RAfMedR Dietmar Sedlaczek, Berlin, www.sps-steuerrecht.de

    | Der Nachfolger ist gefunden und der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Eigentlich könnte man sich doch jetzt zufrieden zurücklehnen. Leider nein. Wer den Mandanten umfassend beraten will, muss auch noch die letzten Schritte mit ihm gehen. |

    1. Die überleitende Mitarbeit des Abgebers

    Für die Mitarbeit des Praxisabgebers in der dann veräußerten Praxis kann es mehrere Gründe geben.

     

    • Kontinuität: Zunächst führt die Mitarbeit des Abgebers in der Außendarstellung der Praxis zu einer gewissen Kontinuität. Diese wiederum hat in der Regel positive Auswirkung auf die Bindung der Patienten an die Praxis nach Übergabe letzterer auf den Nachfolger. Die Nachhaltigkeit der Patientenbindung führt beim Übernehmer zu einer gesicherten Ertragssituation und beim Abgeber abhängig von den Regelungen im Praxiskaufvertrag unter Umständen zur Sicherung des Kaufpreises.
        

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