Eine Statusfeststellung für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach beendete Tätigkeit ist möglich. Sie ist aber nicht uneingeschränkt zulässig. Zwar geht das Verfahren grundsätzlich von einer zeitnahen Klärung der Verhältnisse aus, sodass es mit zunehmendem Zeitablauf für die Beteiligten an Bedeutung verliert. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die von der Statusfeststellung erfasste Tätigkeit über ihre Beendigung hinaus aktuell fortwirkt (LSG Niedersachsen-Bremen 18.11.22, L 1 BA 91/19).
Die vom Senat für BAG und MVZ entwickelten Grundsätze sind auf andere Formen kooperativer Berufsausübung zu übertragen und gelten auch für Einzelärzte mit angestellten Ärzten, jedenfalls soweit die Anstellung ...
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur „Erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG befreit (FG Düsseldorf 18.8.
Das FG Niedersachsen (25.5.23, 4 K 186/20, Rev. zugel.) hat geurteilt, dass ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn („Spekulationsgewinn“) entstehen kann, wenn sich der Anteil eines GbR-Gesellschafters aufgrund des Ausscheidens eines anderen Gesellschafters aus der GbR erhöht und die GbR eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach diesem Vorgang veräußert. Die „Anwachsung“ eines Gesellschaftsanteils gilt als separate Anschaffung, für die die Zehn-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 EStG neu zu laufen ...
Honorare, die ein Architekt seiner eigenen GmbH in Rechnung stellt, fließen ihm bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit zu, wenn er die GmbH beherrscht, also zu mehr als 50 % an ihr beteiligt ist. Das FG Rheinland-Pfalz ...
Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG muss nicht allen Arbeitnehmern gleichmäßig gewährt werden, wenn sachliche Gründe für eine Differenzierung bestehen (AG Paderborn 6.7.23, 1 Ca 54/23).
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§ 29b AO legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Vorschrift genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der DS-GVPO und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. Sie verstößt weder gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 d GG) noch gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 8 Abs. 1 ...