01.06.2023 · Nachricht · Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Arbeit
Für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit, auch Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeit, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden. Sie betrug bis einschließlich 2022 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 EUR jährlich. Seit dem 1.1.23 beträgt sie 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 900 EUR jährlich. Der Höchstbetrag von 900 EUR kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur ...
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01.06.2023 · Nachricht · Gemeinschaftspraxis/Zentrum
Im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten ...
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26.05.2023 · Nachricht ·
Gesellschaftsrecht
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, von der Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags ausgeschlossen, wenn der ...
25.05.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann sowohl als freiberuflich-erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden als auch als nichtselbstständige Tätigkeit. Das BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/19/10004 :004) geht in seinem Schreiben auf beide Einkunftsarten ein und auf die Besonderheiten der Einkünfteermittlung.
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24.05.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Die Corona-Finanzhilfen des Jahres 2020 sind keine außerordentlichen Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG (FG Münster 26.4.23, 13 K 425/22 E).
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19.05.2023 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
19.05.2023 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.