Die Tätigkeit als Medium ist nicht als freier Beruf einzustufen. Weder ist die Tätigkeit als Medium bei den Katalogberufen unter der wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit einzuordnen noch ist sie als ähnlicher Beruf zum Arzt, beratenden Betriebswirt oder Heilpraktiker anzusehen (FG Hamburg 16.2.23, 6 K 230/21).
Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein ...
Praxen mit einem hohen Energieverbrauch können im Jahr 2023 bei überdurchschnittlich hohen Strompreisen zusätzliche Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind Radiologie-, Strahlentherapie- und Dialysepraxen, ...
Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fällt (LSG Hessen 28.3.23, L 2 R 214/22).
Für die Prüfung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) auf Ebene der Gesellschaft gilt der Anscheinsbeweis der privaten Mitnutzung trotz Privatnutzungsverbot als erbracht, wenn der Pkw (hier: Porsche Cayenne) dem ...
Die vertretungsweise Übernahme von Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen niedergelassenen Arztes für die Kassenärztliche Vereinigung B. führt nicht zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (§ ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten, dass diese Einnahmen bereits dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein „grobes Verschulden“ i.S. des § 173 ...