Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen. Anhand einer gutachterlichen Stellungnahme hat das IWW Institut für Sie herausgearbeitet, was erforderlich ist, um die Kommunikation aus der laufenden Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. für Ihre Mandanten haftungsrechtlich abzusichern.
Unerkannte und unbewusst beendete Betriebsaufspaltungen gehören zu den größten anzunehmenden Unfällen in der steuerlichen Beratung. Gerade bei Heilberuflern ist das Risiko besonders hoch, da die Betriebsaufspaltung ...
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als ...
Für alle in § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten gilt nur ein Freibetrag. Wird der Freibetrag z. B. bereits durch eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG aufgebraucht, sind die Aufwandsentschädigung steuerpflichtig (FinMin Thüringen 9.1.23, 1040-21 - S 2121/18-2-2898/2023).
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist unwirksam und benachteiligt die abhängig beschäftigte Person unangemessen, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom Ausbildungsfortschritt bei einer Kündigung durch die ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
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Das FG Hessen hat entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung mit dessen vormalig festgestelltem verrechenbaren Verlust nicht in Betracht kommt (FG Hessen 26.1.22, 9 K 844/20). Das Urteil kann u. a. für Apotheken in der bisherigen Rechtsform der KG Bedeutung haben.