Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften i. S. v. § 22 Nr. 1a EStG dar (BFH 18.10.23, X R 7/20).
Das BVerfG (17.8.23, 2 BvR 2161/20) hat die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz voll zu versteuern ist, ...
Das Bundessozialgericht hat über die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation des Telematikinfrastruktur-Konnektors (TI) entschieden. Es hat die Revisionsklage einer BAG zurückgewiesen und den ...
Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen „Betriebsstättenmodell“ und nicht nach dem „Ausübungsmodell“, das im aktuellen DBA-USA nicht mehr enthalten ist (BFH 5.12.23, I R 42/20).
Wird ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht, kann der im Einzelunternehmen gebildete IAB nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Durch die ...
Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst ...
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Das neu geschaffene Gesellschaftsregister gibt es seit dem 1.1.24, in das sich auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können. Sie führen dann zwingend den Namenszusatz eGbR nach außen. Zwar ist die Eintragung freiwillig, jedoch besteht für einige Gesellschaften de facto ein Eintragungszwang, wenn sie keine Nachteile erleiden wollen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Eintragungen zu pflegen sind, denn der Rechtsverkehr darf sich auf deren Richtigkeit verlassen.