21.09.2023 · Nachricht · Einkünftequalifikation
Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, so ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist in einem solchen Fall nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung von gewerblichen Einkünften (FG Münster 2.8.23, 9 V 1012/23 E, Beschluss; rechtskräftig).
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20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Zivilrecht
Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein ...
20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden sind keine nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S.
20.09.2023 · Nachricht ·
Oktober 2023
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Es ist keine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft vorzunehmen, wenn der Wert des ...
15.09.2023 · Nachricht · Freiberufler-GmbH
Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos einer Freiberufler-GmbH wird Jahr für Jahr mit einem besonderen Bescheid festgeschrieben (§ 27 Abs. 2 KStG). In der Praxis gibt es immer wieder Streit um die Frage, ob ein ...
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14.09.2023 · Nachricht · Einkünfteerzielungsabsicht
Bei Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (FG Münster 13.6.23, 2 K 310/21 E).
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