Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen erstellen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (BGH 19.7.23, XII ZB 115/23).
Verwenden Sie und Ihre Mitarbeiter auch zu viel Zeit z. B. für die Erstellung von Textvorlagen, Recherchen oder die Analyse von Sachverhalten? Mit dem Einsatz von KI und vor allem sog. Large Language Models (LLMs) ...
Nicht jede mit dem Berufsrecht vereinbare Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als freiberufliche Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zu beurteilen. Für die Auslegung des Begriffs der freiberuflichen ...
Bezieht der Unternehmer Leistungen für Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug ist aber zulässig, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeiten handelt. Dabei gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 110 EUR je Arbeitnehmer. Die Kosten des äußeren Rahmens einer ...
Allein die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen positiven Einkünften der Ehefrau lässt nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen oder Gründe ausgeübt wird und die Verluste aus ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Für die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG muss die dauernde Berufsunfähigkeit zum Zeitpunkt der (Teil-)Betriebsveräußerung gegeben sein. Zur Feststellung, ob eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt, darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nicht amtliche Unterlagen (z. B. Gutachten, Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern) heranziehen (BFH 14.12.22, X R 10/21).