Ansprüche gegen ein Versorgungswerk sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird das Recht, einen Leistungsantrag auch rückwirkend zu stellen, umfasst (BGH 5.7.23, VII ZB 3/20).
Berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung aufzufangen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2024 unverändert bei 5,0 %. Trotz des wirtschaftlichen Einbruchs durch die Corona-Pandemie haben sich die Honorarsumme und die Einnahmen aus der ...
Das OLG Frankfurt am Main (4.5.23, 7 ORs 10/23, Beschluss) hat bestätigt, dass das Bedrohen einer anderen Person mit einem Verbrechen, auch wenn es durch ein Zitat aus einem Märchen oder einer Geschichte erfolgt, strafbar ist.
Das FG Münster (25.5.23, 5 K 3577/20 E,AO) hat entschieden, dass die Studienkosten von Kindern, die voraussichtlich das Familienunternehmen übernehmen werden, nicht als Betriebsausgaben im elterlichen Betrieb ...
Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung ...
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Wenn die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung angesehen wird, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen, nur weil Verträge zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist (BSG 20.7.23, B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R).