Ein Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter ist, kann keine geringfügige Beschäftigung ausüben. Für sein Gehalt muss die Lohnsteuer individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet und abgeführt werden. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung wird das Gehalt den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zugerechnet. Die sozialrechtliche Beurteilung strahlt also ins Steuerrecht hinein (BFH 9.8.23, VI B 1/23).
Durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.24 wurde die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ab dem 1.1.24 von 600 EUR auf 1.000 EUR erhöht (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Es handelt sich hierbei um eine ...
Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 wird für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung eine starre Frist von zwei Jahren eingeführt. Der Unternehmer kann den Verzicht bis zum Ablauf des zweiten auf den ...
Für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist nicht erforderlich, dass die jeweilige Leistung bzw. der jeweilige Leistende den gesamten Behandlungsprozess abdeckt. Vielmehr reicht es aus, wenn die Leistung einen für den Behandlungsprozess erforderlichen Teilschritt darstellt (FG Berlin-Brandenburg 14.2.24, 7 K 7004/22).
Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist bei Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG der Betrag des ...
Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den ...
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Der entgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch an einer Kommanditbeteiligung führt, wenn der Nießbrauchberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die der Einkommensteuer unterliegen (FG Baden-Württemberg 21.9.23, 12 K 2281/21).