Das FG Münster (14.8.23, 8 K 294/23 E, Urteil; Rev. BFH IX R 20/23) hat entschieden, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.
Der BFH (15.06.23, IV R 30/19) hat entschieden, dass eine Mitunternehmerschaft auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen kann und in einem solchen Fall auch für diese juristische Sekunde sachlich ...
Ein Zahnarzt aus München wurde wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am ...
Fast 20 Jahre nach ihrer Zulassung sind Medizinische Versorgungs-zentren (MVZ) heute in der vertragsärztlichen Versorgung fest etabliert. Ihren Gesellschaftern bietet die MVZ-GmbH attraktive Steuerspar-Möglichkeiten, die Sie als Berater kennen und nutzen sollten.
Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der ...
Bei der Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind nur solche Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten,damit diese im Homeoffice ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (FG Hamburg 23.2.23, 5 K 190/22, Rev. BFH VI R 3/23).