Die Digitalisierung hat viele Prozesse in Steuerkanzleien maßgeblich erleichtert. Andererseits stellen sich besonders bei der digitalen Zusammenarbeit mit Mandanten vielfältige neue Herausforderungen. Wir möchten Ihnen helfen, diese erfolgreich zu bewältigen. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen WIADOK KG entwickeln wir eine digitale Plattform, die unter anderem die Nutzung von Software-Tools deutlich vereinfachen wird. Helfen Sie uns bitte, Ihre Anforderungen optimal zu erfüllen, und beantworten Sie ...
Werden von einer Zahnarztpraxis schwerpunktmäßig Prophylaxeleistungen erbracht, handelt es sich in der Regel nicht um eine Praxisbesonderheit, da diese zu den Standardleistungen aller Vertragszahnärzte gehören (SG ...
Der IWW-Adventskalender 2023 auf Instagram ist prall gefüllt mit vielen Geschenken. Auf Sie warten kostenlose Webinare, Lehrgänge, Informationsdienste und vieles mehr.
Es besteht ein grundsätzlicher Vorrang der Ruhensanordnung vor einer Zulassungsentziehung im Fall der Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Soweit die Ruhensanordung zusätzlich erfordert, dass die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in angemessener Frist zu erwarten ist, bedarf es einer Prognoseentscheidung (BSG 19.7.23, B 6 KA 5/22 R).
Kursleiter im Fitnessstudio sind nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht (LSG Bayern 18.8.23, L 7 BA 72/23 B ER).
Wird in einem Lohnsteuer-Prüfbericht bzw. Lohnsteuer-Haftungsbescheid der Finanzverwaltung die fehlende Versteuerung von Entgeltbestandteilen festgestellt, so sind diese Feststellungen sozialversicherungsrechtlich ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Der BFH (20.6.23, IX R 8/22) hat das Modell „zeitlich befristeter Zuwendungsnießbrauch“ bestätigt – und zwar selbst für die Fälle, in denen die Kinder bei Einräumung des Nießbrauchrechts noch minderjährig sind.