Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Tätigkeit beitragsrechtlich nur dann selbstständig ausüben, wenn er am Gesellschaftskapital beteiligt ist. Selbst wenn er der GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen überlässt und in dieser de facto das Sagen hat, gilt er ohne Kapitalbeteiligung als abhängig beschäftigt. Es besteht kein Vertrauensschutz, auch wenn eine Betriebsprüfung den Vorgang in der Vergangenheit anders beurteilt haben sollte (LSG Nordrhein-Westfalen 10.4.24, L 8 BA 126/23, Beschluss).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck ...
Der BGH (21.3.24, 3 StR 163/23) hat die Verurteilung einer Vertragsärztin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt.
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.24 dieses Jahres eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die bis zur Höhe von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Voraussetzung für die ...
Vergütungen für die Übertragung von Urheberrechten, die ein selbständig tätiger Journalist von der VG Wort oder der VG Bildkunst erhält, gehören zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen aus freiberuflicher ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Geschäftsführer von Werbeagenturen, PR-Firmen und anderen Medienunternehmen erleben bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Künstlersozialkasse (KSK) unter Umständen eine böse Überraschung. Bei diesen Prüfungen wird die Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten untersucht, was zu hohen Nachforderungen führen kann.