Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter sind in der Bilanz des Geschäftsinhabers beim Fremdkapital als „sonstige Verbindlichkeit“ auszuweisen. Negative Einlagenkonten sind hingegen beim Geschäftsinhaber keine auszuweisenden Vermögensgegenstände. Endet die stille Gesellschaft, gehen sie nicht auf den Geschäftsinhaber über. Deren Ausbuchung wirkt sich beim Geschäftsinhaber nicht auf den Gewinn aus (FG München 19.3.24, 6 K 820/21; Rev. BFH XI R 18/24).
Das FG Berlin-Brandenburg (9.7.24, 8 K 8119/23) hat zur Neuermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Entprägung einer Personengesellschaft entschieden. Ist hierbei eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien ...
Klauseln in Arbeitsverträgen, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, Ziele für eine variable Vergütung einseitig festzulegen, sind unwirksam. Eine solche Regelung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den Nichtanwendungserlass zum Parkhaus-Urteil des BFH, den Regierungsentwurf zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie aktuelle Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn. Weitere Themen umfassen die Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Krise und die neuesten Urteile des BFH zu abziehbaren ...
Eine Auflage zur Genehmigung einer Filiale gemäß § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, wonach die ärztliche Leitung des MVZ an mindestens zwei Werktagen in der Filiale tätig werden muss, ist nicht zulässig; denn eine ...
Die Sonderausgabe zum Thema „BAG im Lichte neuer Gesetze: Gestaltungsbedarf und -möglichkeiten durch KöMoG und MoPeG“ finden Sie ab sofort unter der Abruf-Nr. 50138125 .
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Die Überlassung von Kühlräumen/Kühlzellen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten für die Trauerfeier stellen keine eigenständigen Hauptleistungen dar, die als Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfrei wären. Vielmehr bilden diese Leistungen gemeinsam mit der über die Nutzungsüberlassung hinausgehenden steuerpflichtigen Bestattungsleistung eine einheitliche (komplexe) Leistung (FG Berlin-Brandenburg 7.11.23, 2 K 2111/22; Rev. BFH V R 31/23).