Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 % betragen. Dies sieht die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 vor (BGBl I 24 Nr. 274 vom 4.9.24).
Der Verwaltungsrechtsweg ist in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Rückforderung von Vergütungen für Corona-Testungen durch eine Kassenärztliche Vereinigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung zulässig.
Der BFH (22.5.24, VIII R 3/22) hat entschieden, dass Zahlungen einer Bank in Form einer „Nutzungsentschädigung“ im Rahmen eines Vergleichs zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags in der Regel nicht ...
Die Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ setzt voraus, dass der ausscheidende Arzt und der prospektive neue Stelleninhaber derselben Arztgruppe im Sinne der Regelungen der Bedarfsplanung angehören und das Tätigkeitsspektrum des neuen Angestellten dem des vorigen im Wesentlichen entspricht. An Letzterem fehlt es, wenn der prospektive neue Stelleninhaber über eine andere fachliche Qualifikation (hier Internist mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie) verfügt, sodass es ihm nicht erlaubt ist, die Patienten ...
Das LSG Baden-Württemberg (16.11.23, L 7 BA 351/22, Rev. BSG B 12 BA 17/23 R) hat entschieden, dass ein Arzt, der in einer Privatklinik (§ 30 GewO) als „Operateur“ und „leitender Arzt“ tätig ist und dabei das ...
Bei der nebenberuflichen Anwaltstätigkeit einer Syndikusrechtsanwältin in eigener Kanzlei darf aufgrund einer dauerhaften Verlustsituation ein Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 Abs. 1 S. 1 AO hinsichtlich einer ...
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Rentner und Pensionäre erhalten ihre Rente und Versorgungsbezüge, ohne dass dafür Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung notwendig sind. Für die Erzielung der Ruhestandsbezüge sind keine aktiven Tätigkeiten erforderlich, die im Arbeitszimmer verrichtet werden müssten. Sie können im Ruhestand nicht durch eine Tätigkeit Einfluss darauf nehmen, ob und in welcher Höhe ihnen die Altersbezüge gezahlt werden. Und deshalb können sie auch keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend ...