Die Ausbildung von Blindenführhunden ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit (FG Münster 12.9.14, 4 K 69/14 G, Rev. nicht zugelassen).
Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt.
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin ist kein geldwerter Vorteil (FG Schleswig-Holstein 25.6.14, 2 K 78/13, Rev. BFH VI R 47/14).
Ein Fußballschiedsrichter übt selbst dann, wenn er international (und nicht nur national) tätig ist, keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus (FG Rhein-land-Pfalz 18.7.14, 1 K 2552/11, NZB BFH X B 123/14).
Der BGH lehnt den Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal ab. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien ...
Der Cour d‘Appel de Mons (Belgien) hat dem EuGH Fragen zur möglichen umsatzsteuerbefreiten Beförderung von Organen und Proben vorgelegt, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung steht (EuGH ...
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In mehreren Urteilen hat der BFH (9.6.11, VI R 36/10, BStBl II 12, 36; VI R 55/10, BStBl II 12, 38 und VI R 58/09, BStBl II 12, 34) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Dies gilt auch für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (FG Nürnberg 18.3.14, 1 K 1714/13; Rev. BFH VIII R 33/14).