In dieser Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den Nichtanwendungserlass zum Parkhaus-Urteil des BFH, den Regierungsentwurf zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie aktuelle Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn. Weitere Themen umfassen die Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Krise und die neuesten Urteile des BFH zu abziehbaren ...
Eine Auflage zur Genehmigung einer Filiale gemäß § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, wonach die ärztliche Leitung des MVZ an mindestens zwei Werktagen in der Filiale tätig werden muss, ist nicht zulässig; denn eine ...
Die Sonderausgabe zum Thema „BAG im Lichte neuer Gesetze: Gestaltungsbedarf und -möglichkeiten durch KöMoG und MoPeG“ finden Sie ab sofort unter der Abruf-Nr. 50138125 .
Die Überlassung von Kühlräumen/Kühlzellen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten für die Trauerfeier stellen keine eigenständigen Hauptleistungen dar, die als Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfrei wären. Vielmehr bilden diese Leistungen gemeinsam mit der über die Nutzungsüberlassung hinausgehenden steuerpflichtigen Bestattungsleistung eine einheitliche (komplexe) Leistung (FG Berlin-Brandenburg 7.11.23, 2 K 2111/22; Rev. BFH V R 31/23).
Vorbehaltlich der Beachtung des formellen Fremdvergleichs bei Gesellschafter-Geschäftsführern liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, soweit die Summe aus Versorgungszahlung und neuem Aktivgehalt das vor ...
Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude ist der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern keine wesentlichen Zweifel an der Angemessenheit bestehen. Abweichungen von ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Das FG München (12.8.24, 12 V 1261/24, AdV-Beschluss) hat entschieden, dass Sonderbetriebsausgaben nicht Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung sein können, wenn der Steuerpflichtige kein Feststellungsbeteiligter (mehr) ist. Nach dem Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus einer Personengesellschaft als Mitunternehmer können dessen Sonderbetriebsausgaben unmittelbar als nachträgliche Betriebsausgaben nach § 24 Nr. 2 EStG in den Einkommensteuerfestsetzungen bei den Einkünften aus ...